Psychotherapie gehört in Deutschland zu den Behandlungen, die – unter bestimmten Voraussetzungen und mit gewissen Einschränkungen – von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Diese Leistung ist für viele Menschen mit psychischen Leiden ein echter Segen. Es gibt jedoch auch einige Vorteile für Selbstzahler von Psychotherapie. Im Folgenden ist zusammengetragen, warum es sich lohnen kann, eine Psychotherapie selber zu zahlen.
Keine Wartezeiten auf einen Therapieplatz
Der Bedarf an Psychotherapie in Deutschland ist sehr groß. Wenn es sich um Therapien handelt die von den Krankenkassen bezahlt werden, übersteigt meist die Nachfrage das Angebot. Insbesondere in den Großstädten sind deshalb die psychotherapeutischen Praxen mit Kassensitz meist überlaufen und führen Wartelisten mit oft mehrmonatigen Wartezeiten auf das Erstgespräch. Nach den ersten vier Terminen, die der Anamnese und Diagnostik dienen, (sog. “Probatorischen Stunden”) entsteht bis zur Kostenzusage der Krankenkasse für eine Langzeittherapie wieder eine mehrwöchige Therapiepause und somit eine weitere Wartezeit.
So vergehen ab der Therapieplatzsuche bis zum Beginn der Psychotherapie nicht selten Wartezeiten von einem halben Jahr. Diese Wartezeit können Sie sich als Selbstzahler sparen und bereits ganz zeitnah Unterstützung erhalten.
Überbrückung von Wartezeiten auf eine kassenfinanzierte Therapie
Falls Sie auf den Beginn einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie warten, biete ich zur Überbrückung der Wartezeit stabilisierende Kriseninterventionen an. Bei Bedarf gehe ich hier auch auf Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten ein. Bei Fragen können Sie sich diesbezüglich jederzeit ganz unverbindlich an mich wenden.
Flexiblere Rahmenbedingungen
Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl der Therapiestunden und deren Frequenz gebunden. Auch die Länge der Therapieeinheiten können je nach Bedarf und Möglichkeiten flexibel gestaltet werden.
Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig
Eine psychotherapeutische Behandlung, die über eine Krankenkasse oder Krankenversicherung abgewickelt wird, geht zwangsläufig auch mit der Diagnose einer psychischen Störung einher. Diese Informationen werden von Ihrem Versicherungsträger dokumentiert und müssen bei Nachfrage, beispielsweise bei einem Wechsel der Krankenversicherung, oder Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, offengelegt werden. Als Selbstzahler hinterlassen Sie keine derartigen Datenspuren und Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt.
Keine Einschränkung der Therapieverfahren
In Deutschland werden drei psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt: Die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie.
Ambulante Therapien, die über die Kassen abgerechnet werden, müssen einem der drei Richtlinienverfahren entsprechen. Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnotherapie, Paartherapie oder Musiktherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.