Deva Shunya Skopec
Psychologin | Heilpraktikerin Psychotherapie
Privatpraxis für Online-Beratung &
Psychotherapie (HeilprG)
Mobil +49 (0)176 459 972 38
Das Honorar für die psychologische Beratung und Psychotherapie gestaltet sich wie folgt:
Die 25-minütige “Probestunde“ ist kostenfrei und unverbindlich.
Das Honorar für eine 50-minütige Online-Beratung oder Psychotherapie-Stunde beträgt 79 €.
Das Honorar für eine 100-minütige Online-Beratung oder Psychotherapie-Stunde beträgt 139 €.
Bei Krisenintervention, zur Überbrückung von Wartezeiten auf eine krankenkassenfinanzierte Psychotherapie oder in besonderen Härtefällen, gehe ich auf Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten ein. Gerne können Sie mir diesbezüglich eine unverbindliche Anfrage senden.
Warum es sich lohnen kann, eine Psychotherapie selber zu zahlen erfahren Sie hier …
Psychologen, die psychotherapeutische Leistungen auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) anbieten, sind nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden. Ihr Honorar wird demnach meist von den Klienten selbst, und grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diverse Leistungen, wie z.B. Einzel- und Paarberatung, Paartherapie oder Hypnosetherapie gelten nicht als Kassenleistung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sie können einen vereinbarten Termin bis zum Vorabend kostenlos verschieben. Bitte schreiben Sie mir dazu eine Nachricht über Email. Wenn Sie am Tag des Termins absagen, oder im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung wird das gesamte Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Die Ausfallregelungen sind ebenfalls in meinen AGB´s festgehalten.
Je nach Vertrag beteiligen sich private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen an den Kosten für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen. Wenn in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen abgesichert sind, werden die Kosten im Regelfall erstattet oder teilerstattet. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Für die Kostenerstattung bekommen Sie von mir zusätzlich eine entsprechende Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung.
Es besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Behandlungskosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen. Genauere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater erfragen. Im Falle von beruflich bedingten Konflikten und Erkrankungen können die Kosten für eine privat bezahlte Psychotherapie als Werbungskosten voll abgesetzt werden. Fragen Sie diesbezüglich beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater nach.
Sie sind herzlich dazu eingeladen, mit mir einen Termin zu vereinbaren. Am besten erreichbar bin ich über Email info@erwachtes-selbst.de . Als Erstgespräch biete ich zum Kennenlernen eine kostenlose und unverbindliche Probestunde an. Auch bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie sich mit mir sehr gerne in Verbindung setzen.