Deva Shunya Skopec 
Psycho­login | Heilprak­ti­kerin Psychotherapie
Privat­praxis für Online-Beratung &
Psycho­therapie (HeilprG)

Mobil +49 (0)176 459 972 38

info@psychotherapie-skopec.de
www.psychotherapie-skopec.de

 

Kosten & Terminvereinbarung

Kosten & Ablauf

Das Honorar für die psycho­lo­gische Beratung und Psycho­therapie gestaltet sich wie folgt:

ONLINE-​TERMIN “PROBESTUNDE“

Die 25-​minütige “Probe­stunde“ ist kostenfrei und unverbindlich.

HONORAR TERMIN “KLASSISCH“

Das Honorar für eine 50-​minütige Online-​Beratung oder Psychotherapie-​Stunde beträgt 79 €.

HONORAR TERMIN “INTENSIV“

Das Honorar für eine 100-​minütige Online-​Beratung oder Psychotherapie-​Stunde beträgt 139 €.

Sonderfälle

Bei Krisen­in­ter­vention, zur Überbrü­ckung von Warte­zeiten auf eine kranken­kas­sen­fi­nan­zierte Psycho­therapie oder in beson­deren Härte­fällen, gehe ich auf Ihre wirtschaft­lichen Möglich­keiten ein. Gerne können Sie mir diesbe­züglich eine unver­bind­liche Anfrage senden.

    Warum es sich lohnen kann, eine Psycho­therapie selber zu zahlen erfahren Sie hier …

Gesetzliche Krankenkassen

Psycho­logen, die psycho­the­ra­peu­tische Leistungen auf der Grundlage des Heilprak­ti­ker­ge­setzes (HeilprG) anbieten, sind nicht in das kassen­ärzt­liche Versor­gungs­system einge­bunden. Ihr Honorar wird demnach meist von den Klienten selbst, und grund­sätzlich nicht von den gesetz­lichen Kranken­kassen übernommen. Diverse Leistungen, wie z.B. Einzel- und Paarbe­ratung, Paarthe­rapie oder Hypno­se­the­rapie gelten nicht als Kassen­leistung und werden von den gesetz­lichen Kranken­kassen nicht übernommen.

Ausfallregeln

Sie können einen verein­barten Termin bis zum Vorabend kostenlos verschieben. Bitte schreiben Sie mir dazu eine Nachricht über Email. Wenn Sie am Tag des Termins absagen, oder im Falle einer fehlenden Termin­absage und Termin­ver­säumung wird das gesamte Honorar als Ausfall­ho­norar in Rechnung gestellt. Die Ausfall­re­ge­lungen sind ebenfalls in meinen AGB´s festgehalten.

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen

Je nach Vertrag betei­ligen sich private Kranken­versicherungen und Zusatz­versicherungen an den Kosten für psycho­the­ra­peu­tische Heilprak­ti­ker­leis­tungen. Wenn in Ihrem Vertrag Heilprak­ti­ker­leis­tungen abgesi­chert sind, werden die Kosten im Regelfall erstattet oder teilerstattet. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versi­cherung. Für die Kosten­er­stattung bekommen Sie von mir zusätzlich eine entspre­chende Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung.

Steuerliche Geltendmachung

Es besteht die Möglichkeit, psycho­the­ra­peu­tische Behand­lungs­kosten als sogenannte außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen von der Steuer abzusetzen. Genauere Infor­ma­tionen dazu können Sie beim Finanzamt oder bei einem Steuer­be­rater erfragen. Im Falle von beruflich bedingten Konflikten und Erkran­kungen können die Kosten für eine privat bezahlte Psycho­therapie als Werbungs­kosten voll abgesetzt werden. Fragen Sie diesbe­züglich beim Finanzamt oder bei einem Steuer­be­rater nach.

Terminvereinbarung

Sie sind herzlich dazu einge­laden, mit mir einen Termin zu verein­baren. Am besten erreichbar bin ich über Email info@erwachtes-selbst.de . Als Erstge­spräch biete ich zum Kennen­lernen eine kostenlose und unver­bind­liche Probe­stunde an. Auch bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie sich mit mir sehr gerne in Verbindung setzen.